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Fragen und Antworten zur geplanten Bebauung westlich der Grundschule

Einige Anwohner der Schulstraße und des Pollmannsweg haben Fragen an die Fraktionen im Rat zum Stand der geplanten Bebauung westlich der Grundschule gestellt.

Frage 1: Sind weitere Planungen bzgl. der o.g. Fläche angelaufen?
Frage 2: In welcher Form ist die frühzeitige Bürgerbeteiligung für das Verfahren geplant.
Frage 3: Haben Sie bei der Bürgerbeteiligung auch an die unmittelbar betroffenen Bürger im Umfeld des Projekts gedacht?
Frage 4: Ist der Investor überhaupt noch bereit weiter zu planen oder wird auch über alternative Nutzungsmöglichkeiten nachgedacht?

Hier sind die Antworten:

Bündnis 90/DIE GRÜNEN:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Fragen möchte ich wie folgt beantworten:

Frage 1: Sind weitere Planungen bzgl. der o.g. Fläche angelaufen?

Antwort: In den politischen, Beschlüsse fassenden Gremien sind bisher keine neuen Planungen angelaufen. Nur dort kann das Verfahren wieder aufgegriffen werden und modifizierte Planungen vorgestellt werden.

Frage 2: In welcher Form ist die frühzeitige Bürgerbeteiligung für das Verfahren geplant.

Antwort: Nach meiner Kenntnis ist noch keine frühzeitige Bürgerbeteiligung geplant. Ich gebe Ihnen aber vollkommen recht in der Einschätzung, dass diese bei einem Vorhaben dieser Größenordnung äußerst wünschenswert wäre. Aus Sicht der der GRÜNEN Ratsfraktion stünde dem auch nichts im Wege. Die Stadt ist frei darin, ihre Bürger:innen über das gesetzlich geforderte Maß hinaus einzubeziehen.

Frage 3: Haben Sie bei der Bürgerbeteiligung auch an die unmittelbar betroffenen Bürger im Umfeld des Projekts gedacht?
Antwort: Aus Sicht der GRÜNEN Ratsfraktion sollte sich die Bürgerbeteiligung an alle Bürger:innen von Lipperreihe, insbesondere an die Anlieger:innen richten.

Frage 4: Ist der Investor überhaupt noch bereit weiter zu planen oder wird auch über alternative Nutzungsmöglichkeiten nachgedacht?
Antwort: Zu der Motivation des Investors kann ich keine Aussage treffen. Momentan gehen wir davon aus, dass weitergeplant wird. Die GRÜNE Ratsfraktion steht davon unabhängig alternativen Nutzungsmöglichkeiten offen gegenüber. Sie sollten eine soziale Komponente erfüllen und sich in das Umfeld fügen.

Wie Sie sehen wir der weiteren Diskussion in den politischen Gremien gespannt entgegen – wenn denn hoffentlich die Gremien in absehbarer Zeit in gewohnter Weise wieder stattfinden. Dass dann auch eine Diskussion erfolgt, soll an uns nicht scheitern.

Freundliche Grüße

Ute Hansing

Fraktionssprecherin Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Initiative Oerlinghausen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

als neue Fraktion im Rat der Stadt Oerlinghausen haben wir uns dieser Sache unmittelbar angenommen und hatten schon mehrere Diskussionen mit der Verwaltung und dem Bürgermeister zu diesem Thema. Ein fristgerecht eingereichter Antrag wurde wegen „Befangenheit“ zu Beginn nicht auf die Tagesordnung gesetzt. Wir haben diesen Sachverhalt vom Verwaltungsgericht in Minden prüfen lassen, worauf die Verwaltung den Antrag nachträglich auf die Tagesordnung nehmen musste, um uns klaglos zu setzen. Bei der heutigen Sitzung wurde unser Antrag durch einen Mehrheitsbeschluss der Fraktionen von SPD, CDU und FDP zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt. Die Fraktion der Grünen und unsere Fraktion bat um Aufrechterhaltung unseres Antrages, um zeitnah mit einer konkretisierten Bürgerbeteiligung beginnen zu können

Unseren Antrag werden wir allerdings aufrechterhalten, so dass dieser hoffentlich bei der nächsten Bauausschusssitzung behandelt wird. Den Antrag hängen wir als Anhang mit an. Im Weiteren möchten wir nun auf Ihre Fragen eingehen.

Frage 1: Sind die weiteren Planungen bzgl. der o.g. Fläche angelaufen?
Am Vormittag vom 18.09.2020 (nach der Kommunal- und Bürgermeisterwahl) hat ein Mitglied unserer Fraktion den Investor Herrn Stefan Güttler an der Pollmannswiese angetroffen und angesprochen. Demnach prüfte Herr Güttler gerade die Lage des städtischen Grundstücks mit dem Hausmeisterhaus und wie er weiter verfahren sollte. Im Gespräch stellte sich bereits heraus, dass Herr Güttler keinen Tiefgaragenplatz erstellen würde und auch bezüglich der Schallschutzmauer hatte er erste Überlegungen geschaffen, wie diese vermieden werden kann. Somit hat Herr Güttler unserer Meinung nach, seit September eindeutig die Planung wieder aufgenommen. In einem Vermerk vom Fachbereich 4 der Stadtverwaltung wird zudem darauf hingewiesen, dass der Planentwurf zurück in den Planungsprozess des Investors gegeben wurde.

Frage 2: In welcher Form ist die frühzeitige Bürgerbeteiligung für das Vorhaben geplant?
Gemäß unserem Antrag hatten wir folgendes Verfahren vorgesehen:

  • Durchführung einer Bürgerbeteiligung beim Planungsentwurf für die Neuaufstellung des vorhaben-bezogenen Bebauungsplans »Wohnen an der Schulstraße in Oerlinghausen«.
  • Die Bürgerbeteiligung soll umgehend vorbereitet und direkt im neuen Jahr (Januar 2021) beginnen. Es sind alle Bürger:innen die – als Einzelpersonen oder Gruppierung – ihre Stellungnahme (siehe Anlage 03 zu Drucksachen-Nr.: 737/X/N3) abgegeben haben, zu dieser Bürgerbeteiligung einzuladen. Es wird anderen interessierten Bürger:innen ermöglicht sich anzuschließen.
  • Als Grundlage für diese Bürgerbeteiligung dient der zuletzt am 17.06.2020 im Bauausschuss behandelte Planungsentwurf. Auf dieser Basis sollen Bürgerschaft und Investor gemeinsam einen neuen Entwurfsbeschluss erarbeiten. Dabei steht die Aufarbeitung der Zielvorgaben im Vordergrund.

Wir wünschen uns eine informelle und vorhabenbegleitende Bürgermitwirkung, während bisher eine Bürgerbeteiligung angedacht ist, die entsprechend der Verwaltung in ihrem Mindestmaß umgesetzt wird.

Die Verwaltung hat dieser Woche allen Fraktionen einen Vermerk zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung zukommen lassen, denn wir Ihnen ebenfalls als Anhang weiterleiten.
In diesem Vermerk wird seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass voraussichtlich Anfang 2021 (der nächste Bauausschuss ist am 03.02.2021) ein Vorentwurf vorgestellt wird. Bei einer positiven Beschlusslage im Bauausschuss soll dieser Vorentwurf die Grundlage für eine Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB herangezogen werden.

Der §3 (1) besagt:

(1) Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des Satzes 1.
Von der Unterrichtung und Erörterung kann abgesehen werden, wenn

  1. ein Bebauungsplan aufgestellt oder aufgehoben wird und sich dies auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nicht oder nur unwesentlich auswirkt oder
  2. die Unterrichtung und Erörterung bereits zuvor auf anderer Grundlage erfolgt sind.
    An die Unterrichtung und Erörterung schließt sich das Verfahren nach Absatz 2 auch an, wenn die Erörterung zu einer Änderung der Planung führt.

Das Verfahren nach Absatz 2 wäre dann das bereits bekannte und schon zweimal durchgeführte Beteiligungsverfahren.

Fragen zu dem Verfahren und zum aktuellen Stand sind daher am besten direkt bei der Verwaltung und dem zuständigen, techn. Leiter Herrn Marc Plaßmann zu stellen:
[…]

Frage 3: Haben Sie bei der Bürgerbeteiligung auch an die unmittelbar betroffenen Bürger im Umfeld des Projekts gedacht?
Ja, wir haben diesbezüglich an einen runden Tisch mit dem Investor gedacht, an dem Anregungen und Ideen ausgetauscht werden können. Wir denken, dass dies auch die notwendige Akzeptanz erhöht. Diese Idee wurde unserseits dem Bürgermeister am 25.11. mitgeteilt, der allerdings an dem ursprünglichen Verfahren seitens der Verwaltung festhält.

Frage 4: Ist der Investor überhaupt noch bereit weiter zu planen oder wird auch über alternative Nutzungsmöglichkeiten nachgedacht?
Wie wir unter Frage 1 bereits festgestellt haben, ist der Investor noch am planen. Es gibt aber bereits eine weitere Interessentin für die Pollmannswiese (ohne städtisches Grundstück) um das Projekt „Heimathafen“ dort umzusetzen. Dies wäre möglich, wenn der Investor von seinem Vorhaben Abstand nehmen würde oder der Bauausschuss einer Bebauungsplanänderung unter diesen Bedingungen nicht zustimmt. Informationen zu dem Projekt „Heimathafen“ finden Sie auf der Homepage der NW und auf Facebook, sowie auf www.lipperreihe.info

Wir hoffen wir konnten Ihre Fragen ausreichen beantworten, stehen aber gerne jederzeit für weitere Gespräche zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Dennis Thon
Jens Dressler
Daniel Bartke

SPD:

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrer Anfrage an die Fraktionsvorsitzenden der im Rat vertretenen Fraktionen kann ich ihnen mitteilen, dass in der kommenden Sitzung des Bauausschusses keine erneute Beratung bzw. Beschlussfassung zu dem von Ihnen angesprochenen Bebauungsplan vorgesehen ist, das nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Entwicklung in der Corona Pandemie. Im Bauausschuss vom 17.06.2020 wurde die dort vorgelegte Variante zurück in den Planung Prozess gegeben. Aktuell gehen wir davon aus, dass der Investor sich mit den Kritikpunkten aus dem abgelehnten Bebauungsplan auseinandersetzt. Zu der Frage nach dem Zeitpunkt und der Form der Bürgerbeteiligung sind wir der Meinung, dass es momentan nicht der richtige Zeitpunkt ist, sich hierzu Gedanken zu machen, da die Zeitschiene noch völlig offen ist und wir aktuell mit erheblichen Einschränkungen aufgrund der Corona Pandemie zu kämpfen haben. Wir setzen uns jedoch für eine angemessene und rechtzeitige Bürgerbeteiligung ein. Dass Sie auch in den gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsverfahren die Möglichkeit haben, sich über das Bebauungsplanverfahren zu informieren und Anregungen bzw. Eingaben hierzu einzubringen, ist Ihnen aus den vorangegangenen Verfahren bekannt.

Mit freundlichen Grüßen
und bleiben Sie gesund

Peter Heepmann

Fraktionsvorsitzender

SPD Fraktion Oerlinghausen

CDU:

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrer Anfrage an die Fraktionsvorsitzenden der im Rat vertretenen Fraktionen kann ich ihnen mitteilen, dass lt. Tagesordnung der kommenden Sitzung des Bauausschusses keine erneute Beratung bzw. Beschlussfassung zu dem von Ihnen angesprochenen Bebauungsplan vorgesehen ist. Aktuell gehen wir davon aus, dass der Investor sich mit den Kritikpunkten aus dem abgelehnten Bebauungsplan auseinandersetzt. Zu der Frage nach dem Zeitpunkt und der Form der Bürgerbeteiligung sind wir der Meinung, dass es momentan nicht der richtige Zeitpunkt ist, sich hierzu Gedanken zu machen, da die Zeitschiene noch völlig offen ist und wir aktuell mit erheblichen Einschränkungen aufgrund der Corona Pandemie zu kämpfen haben. Wir setzten uns jedoch für eine angemessene und rechtzeitige Bürgerbeteiligung ein. Dass Sie auch in den gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsverfahren die Möglichkeit haben, sich über das Bebauungsplanverfahren zu informieren und Anregungen bzw. Eingaben hierzu einzubringen, ist Ihnen aus den vorangegangenen Verfahren bekannt.
Ich wünsche Ihnen eine schöne Weihnachtszeit und einen zuversichtlichen Start ins Neue Jahr.
Bitte bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Lindner

FDP:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin zwar nicht Fraktionsvorsitzender bei der FDP und auch nicht Mitglied des Rates, möchte Ihnen aber trotzdem, weil Sie mich in den E-Mail Verteiler aufgenommen haben, als Sachkundiger Bürger im Bauausschuss antworten und meinen Kenntnisstand mit Ihnen teilen:

1. Die bisherigen Planungen sind faktisch eingestellt und auch der Kaufvertrag Stadt – Investor für das städtische Grundstück läuft wegen fehlender Voraussetzungen – Bebauungsplan – Ende März definitiv aus.

2. Eine frühzeitlichen Bürgerbeteiligung (Im Falle einer neuen Planung) unter Einbeziehung natürlich auch der unmittelbar betroffenen Bürger wurde mehrfach von allen Seiten zugesagt, über die Form kann man derzeit nichts sagen und angesichts der Corona Lage bleibt abzuwarten, wann das möglich wird.

3. Der Investor hat m. E. vielversprechende Ideen für eine Neuplanung – dies ist ALLEN Fraktionen bekannt – und er muss sich entscheiden, ob er auf dieser Basis bereit ist, neu zu planen.
Es sind aber auch in diesem Fall noch sehr viele Fragen zu klären und es schlicht noch zu früh jetzt schon Antworten haben zu können.

4. Mir ist heute nicht bekannt, ob der Investor tatsächlich weiter neu plant oder alternativ auf dem nichtstädtischen Grundstück Wohnhäuser errichtet.
Vielleicht gibt es auf der Bauausschusssitzung am 16.12.2020 dazu neue Informationen.

Bei Rückfragen oder weiten Fragen können Sie mich jederzeit gerne ansprechen und ich verbleibe

Mit besten Grüßen von der Bachstrasse und bleiben Sie gesund

Heinz J. Benninghoff

Der erste Gedanke, der einem beim Lesen der Antworten kommt, ist: liegt da ein Copy-Paste Fehler bei den Antworten der SPD und der CDU vor?

Die Antwort ist: nein! Hier haben wir ganz offensichtlich eine gemeinsam erstellte, sich nur marginal unterscheidende Antwort vor uns.

Hier zeigt sich der kürzlich angesprochene Schatten, der auf der Zirkuswiese liegt (https://www.lipperreihe.info/licht-und-schatten-auf-der-zirkuswiese/) ganz deutlich.

Eine offensichtliche Zusammenarbeit von Fraktionen, ein abrupter Meinungswechsel einer Fraktion, der Versuch, eine vorzeitige „frühzeitige Bürgerbeteiligung“ mindestens zu verschleppen (https://www.lipperreihe.info/sieht-so-fruehzeitige-buergerbeteiligung-aus/) – ich, und vermutlich nicht nur ich, stelle mir da eine Frage:

Ist die Zustimmung zur geplanten Bebauung westlich der Grundschule, in welcher Form auch immer der Investor sie nun gestalten möchte, der „Brautpreis“?

Eine höchst interessante Information ist auch der Hinweis auf den Aufwand, den die Initiative Oerlinghausen zu stemmen hatte, um das Thema frühzeitige Bürgerbeteiligung überhaupt auf die Tagesordnung des Bauausschusses am 16.12. gesetzt zu bekommen. Zum Thema „Befangenheit“ fällt mir ein, dass diese bei mindestens einem Antrag der FDP vom 29.04.2020 zum Ausbau der Bachstraße anscheinend kein Thema war, obwohl ein Unterzeichner Anwohner des betroffenen Straßenstücks ist. Es gelten offenbar Maßstäbe nach Gutdünken. Frage: Warum kommt mir da gerade der Refrain des Liedes von Pippi Langstrumpf in den Sinn?

Wie der Antwort von Herrn Benninghoff (FDP) zu entnehmen ist, hat der Investor vielversprechende Ideen für eine Neuplanung, was allen Fraktionen bekannt sei. Diese Information ist interessant, stammt aber vermutlich aus dem nichtöffentlichen Teil einer Sitzung, denn sonst spricht keine Fraktion davon (außer der Initiative und hier liegt eine individuelle Quelle vor)  und wir konnten bisher nur vermuten, dass es eine Neuplanung oder Ideen hierzu gibt. Auch drängt offenbar die Zeit – zumindest beim städtischen Grundstück. Ist das evtl. der Grund, warum man eine vorzeitige „frühzeitige Bürgerbeteiligung“ verschleppt, bis sie sinnlos geworden ist? Im zweiten Schritt werden dann die Einsprüche und Einwände gegen die vorgelegte Neuplanung in der Offenlegung mit fadenscheinigen bis falschen Argumenten vom Tisch gefegt werden. Es wäre nicht das erste mal …

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