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Sparkassen SB-Container nur mit befristeter Baugenehmigung

Heute wurde im Bauausschuss auch die Errichtung eines Sparkassen SB-Containers an der Dalbker Str. 71 besprochen. Der SB-Container wird ziemlich massiv sein und der Geldautomat von der neusten Bauart. Ziemlich sprengsicher soll er sein. Das ist keine Information aus dem BA, sondern das ist lokales Wissen, weil das Thema schon länger im Ortsteil diskutiert wird. So weit so gut, es geht voran. Prima!

Aber dann der Schock: Der Kreis fordert eine Befristung und dem hat sich der BA angeschlossen. Argumentiert wird: es könnte ja sein, dass die Sparkasse in die alte Filiale nach der befristeten Nutzung des Containers wieder einziehen will. Wie naiv kann man eigentlich sein?

Ein wesentlicher Grund, die Filiale nicht mehr nutzen zu wollen, ist ein Versicherungsproblem. Die gemischte Immobilie ist eben gerade durch den alten Automaten und wegen der darüber liegenden Wohnung fast nicht mehr versicherbar.

Prognose: Die Sparkasse wird nach der Aufstellung des Containers die Immobilie abstoßen. Wenn dann die Befristung abläuft, wird der Container entfernt und Lipperreihe steht ohne Sparkassen SB Versorgung dar. Versicherungstechnisch kommt eigentlich nur ein einzeln stehendes Gebäude in Frage mit 100% Sparkassen Nutzung. Dafür ist aber Lipperreihe zu klein.

Konsequenz: Die Befristung des Containers wird sich als Bärendienst erweisen.

Der Container ist die einzige Lösung, und zwar dauerhaft.

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