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Neue Informationen zur Bebauungsplanung der Pollmannwiese und anteiligem Schulgelände

Nachdem am 13. September 2019 die erste vorgestellte Planung auf der Pollmannwiese vom Investor und Bürgermeister vorgestellt wurde, haben die Lipperreiher Bürger massiven Protest gegen die optische Beeinträchtigung zum geprägten Ortskern erhoben, auf Grund einer überdimensionierten Gebäudeplanung von 64m Länge und 45m Breite. Nun wurde der Plan am 29.01.2020 neu im Bauausschuss überarbeitet. Von der Planung betroffen sind vollumfänglich das Flurstück 529, sowie teilweise das Flurstück 528 (Schulgelände), beide in Flur 7 der Gemarkung Lipperreihe gelegen.

Wie Dennis Thon vom Förderverein der Grundschule bereits am 22.01.2020 über diese Lipperreiher Plattform mitteilte, wird vom Investor eine neue Gebäudestruktur vorgeschlagen, die nun auch ein hauseigenes Restaurant beinhalten soll. Die Änderungen machen es erforderlich, dass erneut ein öffentliches Beteiligungsverfahren eingeleitet wird. Sämtliche Links zur vollumfänglichen Information dieses Vorhabens, sowie des Ratsinformationsdienstes, sind in seinem Artikel am 22.01. auf Lipperreihe.info oder über die dazugehörige Dorffunk-APP veröffentlicht worden und unter dem Menuepunkt „Aktuelles“ unserer digitalen Plattform schnell aufzufinden.

Geplant ist nun die Errichtung  für Service-Wohnen, die das Nutzungskonzept des betreuten Wohnens um Serviceangebote ambulanter Pflege ergänzt. Die erneuten Änderungen umfassen im Wesentliche eine Änderung des Nutzungskonzeptes von einer ursprünglich geplanten stationären Pflegeeinrichtung mit flankierenden betreuten Wohnungen hin zu der aktuellen Planung von Service-Wohnen / betreutem Wohnen mit Tagespflege und einem im Nutzungszusammenhang stehenden gastronomischen Angebot. Die Dienstleistungsangebote sollen Tagespflege, Speisenversorgung und hauswirtschaftliche Dienstleistungen umfassen. Insgesamt sollen rd. 70 Wohnungen für betreutes Wohnen angeboten werden. Die Restaurantnutzung soll einen Gastraum von bis zu 250 m² bereitstellen.

Eine weitere Veränderung stellt das Gebäude selbst da, dass nun aus der vorherigen quadratischen, riesigen Kubatur, zwei Gebäude in L-Form darstellt. Allerdings lt. Beschreibung die Länge bei größer als 50 Meter verbleibt und somit die höchstzulässige Gebäudelänge weiterhin überschreitet und der L-Trakt zur Schule hin, sogar um ein Stockwerk höher als in der ursprünglichen Planung, wogegen bereits im letzten Jahr stark protestiert wurde.

Die verkehrliche Erschließung soll über die umliegenden Verkehrsflächen (Pollmannsweg und Schulstraße) sichergestellt sein. Die Errichtung der erforderlichen Stellplätze ist zwischen den Baukörpern und den anliegenden Verkehrsflächen vorgesehen. Vom Pollmannsweg und der Schulstraße soll zum Zweck der Erschließung der Stellplätze je eine Zufahrt angelegt werden, die im Sinne einer Umfahrt miteinander verbunden werden sollen. Insgesamt sind 61 Stellplätze bei ca. 70 geplanten Wohneinheiten und einem umfangreichen Dienstleistungsverkehr vorgesehen. Die offensichtliche Meinung in der Begründung des Vorhabens, läuft darauf hinaus, das grundsätzlich der entstehende Bedarf an Stellplätzen innerhalb der zur Verfügung stehenden Flächen  des Plangebietes dadurch gedeckt werden kann.

Wenn man sich den Entwurf näher anguckt, sollte auch die Frage relevant sein, ob der Eingangsweg zur Schule, von der Schulstraße aus, noch als Fluchtweg für die Schule ausreicht, ob er überhaupt barrierefrei ist und alle relevanten Sicherheiten für eine Grundschule bedacht werden.

Angesichts der prognostizierten Lärmbelastung an den Immissionsorten IO5 und IO6 (Schulstraße Nr. 56 und 58) ist zunächst im Gutachten der DEKRA festgehalten worden, dass das geplante Vorhaben aufgrund der z.T. als reines Wohngebiet festgesetzten Wohnnachbarschaft nicht ohne weitere Maßnahmen für den Standort geeignet ist. Zu diesem Zweck wurden von der DEKRA in Ergänzung eines  Schallgutachtens Angaben zu möglichen aktiven Lärmschutzmaßnahmen gemacht, mit denen eine Einhaltung der Immissionsrichtwerte an den Immissionsorten IO5 und IO6 (Schulstraße Nr. 56 und 58) gewährleistet werden kann.  Danach ist zur Unterschreitung der Immissionsrichtwerte an den beiden genannten Immissionsorten an der Schulstraße die Abschirmung durch zwei Lärmschutzwände westlich bzw. östlich der an der Schulstraße geplanten Zufahrt erforderlich.

In diesem Zusammenhang wird im Schallgutachten als alternative Lösung die Errichtung einer Tiefgarage anstelle eines Teiles der oberirdischen Stellplätze diskutiert, aber bisher ohne Ergebnis.

Was mit der Äußerung unter Punkt 7.4 auf Seite 18 der Begründung zum Entwurf gemeint ist,  https://ratsinfo.oerlinghausen.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZYfxJ5MX-RtsvzGNBkfx3NEcBM09Vk3kMI5tbPPeyJel/01_-_2020-01-16_vB_Wohnen_an_der_Schulstrasse_Begruendung_Entwurf.pdf: „Das Plangebiet hat keine relevante Erholungsfunktion für den Menschen. Wenngleich die westliche Teilfläche im rechtskräftigen Bebauungsplan als Grünfläche / Spielplatz festgesetzt ist, wurde diese Nutzung seit Rechtskraft des Bebauungsplanes (1977) nicht umgesetzt.“, sollte hinterfragt werden. Vor allem auch, das auf dem benötigten Grundstück des Schulgeländes,  die einzige Grünfläche des Schulhofes besteht, die zur Sicherheit von der Stadt Oerlinghausen vor Jahren bereits teuer eingezäunt wurde, sowie der schon immer stark genutzte und gepflegte Spielwald der Grundschule und der Fahrrandunterstand, was alles durch das Vorhaben verloren geht.

„Und wir werden in unserer Grundschule nicht weniger Kinder haben, sondern mehr, durch die Musikschule und den geplanten Begegnungsräumen für unsere Jugend, in den jetzigen Räumen der OGS Lipperreihe. In wie fern, der zusätzliche Verkehr und die Parksituation der Musikschule – sowie die Sicherheit des Grundschulweges in dieser Verkehrsplanung berücksichtigt wird, muss ebenfalls geklärt werden.“

Unter Berücksichtigung der Schulwegsicherung entwickelt sich jetzt schon Missfallen, dass der erhöhte Verkehr direkt an den Wohnhäusern vorbeiführen soll und den größten Teil des Schulweges flankiert. Hier geht es nicht nur um Lebensqualität, sondern vor allem auch um Sicherheit im Umfeld einer Grundschule.

Da wir Lipperreiher auch aktiv an unserer Heimatgeschichte arbeiten, sollte das Bewusstsein der Gestaltungsmöglichkeit im Ort, nicht nur durch Informationsteilhabe hingenommen, sondern durch wirkliche Partizipation also „Teilhabe an der Mitentscheidung“ in diesem Vorhaben forciert werden, denn schließlich haben die Lipperreiher Bürger, ehemals als eigenständige Gemeinde, diese Schule auch gebaut und finanziert.

Demnach sollten nicht nur die direkten Anwohner, sondern alle Lipperreiher, bei der Auslegung der aktuellen Änderung des Bebauungsplanes, die Gelegenheit zu Einwänden auch aktiv nutzen.

„Auf Veränderung zu hoffen, ohne etwas dafür zu tun, ist wie am Bahnhof auf ein Schiff zu warten!“

Unter dem Menuepunkt „Service“ ist für weitere Information und Teilhabe der „Sitzungskalender der Stadt Oerlinghausen für 2020“ und auch „Oerlinghausen-Rathaus online“ veröffentlicht.

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