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Im Westen (fast) nichts Neues

Aktuell laufen mal wieder die letzten Tage der öffentlichen Beteiligung an der Bauvorhabenplanung „Wohnen an der Schulstraße“. Konkret endet die Frist dieses mal am 17.5. Wie inzwischen üblich, lagen Ferien in dem Zeitraum der öffentlichen Beteiligung.

Die aktuelle Bauplanung basiert auf der Variante 3 der früheren Planung, die Änderungen betreffen hauptsächlich das eklatante Schulwegsicherungsproblem der Vorvariante. Die Baukörper sind aufgeteilt und ohne Verbindungsgänge. Die Gebäude sind weitgehend dreigeschossig, auf der einen Ecke (höchste Stelle gegenüber Straßenniveau) ist das 3. Geschoss leicht zurückgesetzt. Die Gebäude sind mit Gründach versehen. Optisch täuscht das in der Sicht von oben Grünflächen vor, die aber nicht wirklich für den Anwohner/Fußgänger existieren.

Die Höhe der geplanten Gebäude ist der umgebenden Wohnbebauung nachwievor nicht angemessen. Weder ist ein Vergleich mit den Schulgebäuden zulässig (keine Wohnbebauung), noch ist das höchste Wohngebäude als Maß zum „Draufsatteln“ anzunehmen, sondern die durchschnittliche Höhe der umgebenden Wohnbebauung. „Das städtebauliche Umfeld des Vorhabenbereiches ist überwiegend wohnbaulich mit ein- bis zweigeschossiger Wohnbebauung in offener Bauweise geprägt.“, so Drees & Huesmann selbst in den Unterlagen zu früheren Planungen (13.06.2019). Daran hat sich bis heute nichts geändert. Die geplanten zentralen Gebäude sind somit deutlich höher als die umgebende Wohnbebauung und beinhaltet ein deutlich größeres Volumen als die vorherrschende Bebauung. Es kommt damit den umgebenden Wohngebäuden auch nicht annähernd gleich.

Die sehr gefährlichen Parkplätze an der Schulstraße sind immerhin entfallen. Dafür gibt es jetzt eine Zufahrt auf die Schulstraße, die zahlreiche Parkplätze auf dem Gelände bedient.

Es muss rritieren, dass das neue Lärmschutzgutachten bei der Zufahrt auf die Schulstraße keine Belastungsspitzen mehr sieht, während das in einer früheren Variante bei einer nur wenige Meter entfernten Zufahrt noch der Fall war und mit einer Schallschutzmauer kompensiert werden sollte. Das strapaziert die Glaubwürdigkeit dieses oder des früheren Gutachtens erheblich.

Auch das neue Verkehrsgutachten, mit Zahlen aus dem Dezember 2021/Januar 2022, kann nicht als seriös betrachtet werden. Es liegt in einer Phase hoher Corona-Panik mit entsprechender Verkehrsreduktion und wurde erstellt, ohne den Verkehr zu betrachten, der inzwischen durch die Musikschule erzeugt wird.

Nachwievor wird deutlich, dass die Gesamtanzahl der geplanten Wohneinheiten für die Fläche zu hoch ist. Egal wie das dafür zu umbauende Volumen auf der Fläche verteilt wird, sind drei Geschosse notwendig und ist die Parkplatzsituation unbefriedigend, obwohl rein rechnerisch ein Parkplatzfaktor von 1 für die Wohnungen erreicht wird. Dem Restaurant sind 19 (nicht 20!) Plätze zugeordnet. Der Tagespflege sind zwei (nicht drei!) Stellplätze zugeordnet und dem Büro ein Stellplatz. Sind die zwei Parkplätze der Tagespflege für die Mitarbeiter oder für die Personen, welche Pflegegäste bringen und abholen? Sind die dem Restaurant zugeordneten Plätze für Gäste, Mitarbeiter oder beide? Hier besteht erheblicher Klärungsbedarf und es ist zu vermuten, dass die Parkplatzzahlen für Gäste und Mitarbeiter zusammen genommen nicht ausreichend sind.

Architekt und Planer gaben früher bekannt, dass 15-20 % der Wohneinheiten rollstuhlgerecht ausgeführt werden sollen. Es ist davon auszugehen, dass das immer noch der Fall ist. Bei 67 Wohneinheiten sind das 10-13 Wohnungen. Nun würde man bei einem Parkplatzfaktor von 1 auch 10-13 Behindertenparkplätze erwarten. Tatsächlich gibt es aber im Planungsentwurf exakt 0 (in Worten: Null!) Behindertenparkplätze für Anwohner. Nur ein Platz käme als Behindertenparkplatz von seiner zeichnerischen Größe her in Frage.

Die einzig mögliche Lösung besteht in der Reduktion der Anzahl der Wohneinheiten etwa auf die Hälfte und optional dem Bau einer Tiefgarage mit einer Zufahrt z.B. gegenüber dem Schwalbenweg. Eine Tiefgarage, zumindest für einen Teil der Wohneinheiten, würde die Anlage zudem erheblich aufwerten. Auch der erwarteten Verschlechterung der Verkehrssituation würde die Reduktion der Anzahl der Wohneinheiten entgegenkommen.

Aber das würde bedeuten, in Oerlinghausen tatsächlich mal Politik für Bürger zu machen, und nicht nur die Interessen von Investoren zu bedienen. Das liegt ganz offensichtlich außerhalb des möglichen Aktionsradius der aktuell verantwortlichen Politiker im Rathaus.

Das nur noch ein Teil des ursprünglich zur Veräußerung anstehenden Schulgeländes verkauft werden soll, ist begrüßenswert. Leider bleibt die Fläche in dieser Planung nicht der Schule erhalten. Der dort geschaffene öffentliche Parkraum ist positiv anzusetzen, vor allem weil auch öffentlicher Parkraum durch die Baumaßnahme entfällt. Der Erhalt der Schulfläche ist aber höher zu bewerten als die Erhaltung von Parkraum. Die zukünftige Entwicklung der Schülerzahlen, basierend auf den neuen Wohngebieten in Helpup, macht deutlich, dass kein Quadratmeter Schulfläche in Oerlinghausen abgegeben werden darf. Die Stadt wird diesen Platz in Zukunft für Schulgelände brauchen. Mindestens muss eine spätere Veräußerung dieser Fläche oder eines Teils davon an das Bauvorhaben, ausgeschlossen sein, damit ein Rückbau zu einem Schulhof jederzeit möglich ist.

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