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Alltagserleichterungen und neue Änderungen in Corona-Zeiten

Gerade weil es immer noch zu Einschränkungen, bei den ersten Schritten – zurück in den Alltag – kommen kann, versuchen wir so aktuell wie möglich über die ersten Lockerungen für den Lebensalltag in Coronazeiten zu berichten und werden grundsätzlich die Quellen, auf die wir uns beziehen, mitbenennen. Nutzen sie bitte im Kommentarbereich die Möglichkeit diese immer wieder zu ergänzen oder auch zu verbessern.

Zusammenfassung von unterschiedlichen Themenschwerpunkten:

Kindertagesbetreuung

Die derzeitige Notbetreuung wird ab Donnerstag, den 23.04.2020 um einige Berufsgruppen erweitert. Für Montag, den 27.04.2020 wird die Notbetreuuung zusätzlich für erwerbstätige Alleinerziehende vorbereitet. Weitere Info zu den Tätigkeitsbereichen für eine erweiterte Notfallbetreuuung – auf der Website des Ministeriums: https://www.mkffi.nrw/

Behutsame Schulöffnung

Es erfolgt eine gestufte Wiederaufnahme des Schulbetriebs in NRW, um die Schulen nicht zu überfordern. Heute, am 20.04. 2020 wird zunächst der Schulbetrieb der weiterführenden Schulen von den jeweiligen Schulleitungen und Lehrkräften vorbereitet. Ab Donnerstag, den 23.04.2020 können die Schüler*innen, die in diesem Jahr Abschlüsse vor sich haben wieder in die Schulen. Ab den 04. Mai 2020 sollen die Grundschulen den Schulbetrieb wieder aufnehmen, allerdings nur, wenn sich bis dahin die Entwicklung von Infektionsraten nicht verschlechtert. Dieser Einstieg ist auf die Schüler*innen der 4. Jahrgangsstufe beschränkt, um diese Kinder auf den bevorstehenden Wechsel auf die weiterführenden Schulen vorzubereiten. Die Schulen erhalten Handlungsempfehlungen zur Hygiene unter Pandemiebedingungen. Näheres dazu: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/index.html 

Hier die Planungen für NRW bis zum 4. Mai 2020 – kurzgefasst:  https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/FAQneu_Coronavirus_Wiederaufnahme/index.html

Sonderfahrplan für den NRW-Schienennahverkehr ab 20.04.2020

Auch hier, eine schrittweise Öffnung, gerade auf wichtige Pendlerstrecken. Ab heute, Montag, den 20.04.2020, wird das Angebot auf den Linien von S-Bahn, Regionalbahn und Regionalexpress von derzeit rund 50 Prozent auf rund 80 Prozent erhöht. Der Fahrplan gilt vorerst bis 3. Mai, unter Einhaltung der Hygieneregeln. Ein Mund-Nasen-Schutz wird empfohlen. Aktuelle Informationen für Fahrgäste, unter https://www.mobil.nrw/

Religionsgemeinschaften

Über die Frage der Ermöglichung von Gottesdiensten im Zuge der Lockerung der Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus, wird in der Landesregierung noch beraten. Gemeinsam wollen Landesregierung und Glaubensgemeinschafften in Nordrhein-Westfalen einen Weg aufzeigen, unter welchen Bedingungen öffentliche Gottesdienste in Zukunft wieder möglich sein können.

Soforthilfe für Tierheime

Ab sofort können nordrhein-westfälische Tierheime Anträge auf finanzielle Unterstützung der Futterkosten stellen. Das Antragsformular kann bis zum 30. April 2020 auf der Website des Umweltministeriums gestellt werden: https://url.nrw/Futterkostenf%C3%B6rderung

Kleinunternehmer, Freiberufler und Soloselbstständige

Für die dringend benötigte finanzielle Unterstützung, können seit Freitag, den 17.04.2020 wieder Anträge auf NRW-Soforthilfe 2020 gestellt werden. Beantragung unter: https://soforthilfe-corona.nrw.de/lip/form/display.do?%24context=4566213B10F097EBBD39

Zusätzliche Info auch unter dem Link: https://www.bmwi.de/SiteGlobals/BMWI/Forms/Suche/DE/Servicesuche_Formular.html?resourceId=180050&input_=180004&pageLocale=de&selectSort=score+desc&templateQueryStringListen=unterst%C3%BCtzung+f%C3%BCr+Unternehmen

Studenten

Das Sommersemester 2020 startet bundesweit digital als Online-Semester – Präsenztermine werden aufgeschoben. Es wird kein verlorenes Semester, aber ein besonderes Semester, das am 20. 04.2020 beginnt. https://www.mkw.nrw/Presse/Online-Semesterstart_NRW

Sportvereine

Sowohl gemeinnützige Sportvereine, die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten, als auch freiberufliche Trainerinnen und Trainer sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter, die diese Tätigkeit als Haupterwerb betreiben, sind als gemeinnützige Unternehmen oder als Soloselbstständige antragsberechtigt und können über die NRW-Soforthilfe 2020, seit den 27. März 2020 finanzielle Unterstützung durch das Land Nordrhein-Westfalen beantragen http://www.wirtschaft.nrw/corona

Darüber hinaus besteht für Vereine, die eine wirschaftliche Tätigkeit ausüben, die Möglichkeit Kurzarbeitergeld zu beantragen. https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Homeoffice, Veranstaltungsabsagen, Kontaktverbot – all das beeiflusst unsere Arbeit massiv. Trotzdem können wir nun langsam wieder Pläne für die kurz-, mittel und langfristige Zukunft schmieden und uns über die vielen erlebten Beispiele der Solidarität in dieser schwierigen Zeit –  in Klein- Lipperreihe freuen.

 

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