Skip to content Skip to main navigation Skip to footer

„Was“ tritt „Wann“ und bei „Welcher“ Inzidenzstufe in Kraft?

Ob in  NRW schärfere oder gelockerte Corona-Maßnahmen gelten, hängt von der jeweiligen Sieben-Tage-Inzidenz ab, also von der Zahl der Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100.000 Einwohner. Die Zahlen stellt das Robert Koch-Institut (RKI) zur Verfügung.

Die wichtigsten Schwellenwerte sind:

  • Inzidenz bis 35: stark gelockerte Regeln (Inzidenzstufe 1)
  • Inzidenz über 35 bis 50: gelockerte Regeln (Inzidenzstufe 2)
  • Inzidenz über 50 bis 100: verschärfte Regeln (Inzidenzstufe 3)
  • Inzidenz über 100: sehr scharfen Regeln („Notbremse“)

Wann welche Inzidenzstufe in Kraft tritt bzw. ab welchem Tag welche Corona-Regeln gelten, hat uns Markus Wendler aus Lipperreihe, der seit vielen Jahren als Geschäftsführer von PVM GmbH Patienten-Versorgungs Management und starker Partner im Gesundheitsnetz OWL bekannt ist, zusammengefasst.

Der Überblick der Corona-Regeln in Nordrhein-Westfalen ab 28. Mai:

Inzidenz über 100 (Bundes-Notbremse): Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind erlaubt für Angehörige des eigenen Haushalts + 1 Person eines weiteren Haushalts

Inzidenz unter 100: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus zwei Haushalten.

Inzidenz unter 50: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten; außerdem für zehn Personen mit Test aus beliebigen Haushalten

Inzidenz unter 35: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten; außerdem für 100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten

Neue Corona-Regeln in NRW: Gastronomie

Inzidenz über 100 (Bundes-Notbremse): Gastronomie bleibt geschlossen

Inzidenz unter 100: Gastronomie darf ihre Außenbereiche öffnen – mit negativem Testergebnis für Gäste und Bedienung und Platzpflicht; Wegfall Umkreis-Verzehrverbot

Inzidenz unter 50: Außengastronomie ohne Test, Innengastronomie mit negativem Testergebnis für Gäste und Bedienung und Platzpflicht; auch Kantinen und Mensen dürfen öffnen (für Betriebsangehörige ohne Test)

Inzidenz unter 35: wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch Innengastronomie ohne Test

Neue Corona-Regeln in NRW: Einzelhandel

Inzidenz über 100 (Bundes-Notbremse): Geschäfte, die nicht Grundversorgung sind, geschlossen (Inzidenz über 150), „Click and Meet“ mit negativem Testergebnis und Kundenbegrenzung (Inzidenz über 100)

Inzidenz unter 100: Alle Geschäfte geöffnet. Geschäfte, die nicht Grundversorgung sind, ohne Test und Terminbuchung und mit Reduzierung Kundenbegrenzung auf einen Kunden pro 20 Quadratmeter

Inzidenz unter 50: Reduzierung der Kundenbegrenzung auf einen Kunden pro 10 Quadratmeter, kein Corona-Test erforderlich

Inzidenz unter 35: Wegfall Sonderregel für über 800 qm große Geschäfte

Neue Corona-Regeln in NRW: Freizeit

Inzidenz über 100 (Bundes-Notbremse): Freizeitparks, Indoorspielplätze, Schwimmbäder, Klubs, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestelle, Solarien, Prostitutionsstätten bleiben geschlossen.

Inzidenz unter 100: Öffnung kleinerer Außen-Einrichtungen: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten mit Test, Freibäder für Sportbetrieb mit Test, Ausflugsfahrten mit Schiffen usw. mit den Außenbereichen und Test

Inzidenz unter 50: Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit Test und Personenbegrenzung; wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Freizeitparks und Spielbanken mit Test und Personenbegrenzung; wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen mit Test

Inzidenz unter 35: Freibäder ohne Test; Bordelle usw. mit Test; Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen bis zu 100 Personen mit Test; ab 01.09.: wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: Clubs und Diskotheken auch Innenbereich und ohne Personenbegrenzung mit Test und genehmigtem Konzept

Neue Corona-Regeln in NRW: Sport

Inzidenz über 100 (Bundes-Notbremse): Erlaubt bleibt im Freien (auch auf Außensportanlagen) die kontaktlose Ausübung von Individualsportarten allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands. Bei Kindern unter 14 Jahren ist Sport in Gruppen von maximal 5 Personen zulässig. Fitnessstudios geschlossen.

Inzidenz unter 100: Kontaktfreier Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen, Freibäder für Sportausübung (keine Liegewiesen) mit Test; Außen bis zu 500 Zuschauer mit Test, Sitzplan, ohne prozentuale Kapazitätsbegrenzung

Inzidenz unter 50: Außen Kontaktsport mit bis zu 25 Personen, kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung; Innen (einschl. Fitnessstudios) kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung und Kontaktsport mit bis zu 12 Personen – jeweils mit Kontaktverfolgung und Test; Außen bis zu 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, ohne Test; Innen bis zu 500 Zuschauer mit Test und Sitzordnung nach Schachbrettmuster jeweils mit Sitzplan

Inzidenz unter 35: Außen und innen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test; Außen über 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität; Innen bis zu 1.000 Zuschauer mit Test, max. 33 Prozent der Kapazität, jeweils mit Sitzplan, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster; wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: Innensport ohne Test; ab 01.09.: Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept mit Test

Neue Corona-Regeln in NRW: Kultur

Inzidenz über 100 (Bundes-Notbremse): Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opernhäusern, Konzerthäusern und Kinos sind untersagt. Auch der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist untersagt.

Inzidenz unter 100: Veranstaltungen außen mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster; Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 250 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster; nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb außen ohne Personenbegrenzung; Innen mit 20 Personen, Test, ohne Gesang / Blasinstrumente

Inzidenz unter 50: Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster; nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 20 Personen, Test, mit Gesang/Blasinstrumenten; Museen usw. ohne Termin

Inzidenz unter 35: Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1.000 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster; nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 30 bzw. 50 Personen, mit Test, mit Gesang / Blasinstrumenten; ab 01.09.: Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept

Neue Corona-Regeln in NRW: Beherbergung

Inzidenz über 100 (Bundes-Notbremse): Private Übernachtungen nur in Härtefällen zulässig

Inzidenz unter 100: „Autarke“ Übernachtungen (Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) mit Test; Öffnung von Hotels ohne Kapazitätsbegrenzung auch für private Übernachtungen mit Frühstück, aber ohne weitere Innengastronomie und mit Test; Busreisen mit Test und Kapazitätsbegrenzung (60 Prozent), falls nicht ausschließlich Geimpfte/Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen

Inzidenz unter 50: volle gastronomische Versorgung für private Gäste

Inzidenz unter 35: Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz ≤ 35 kommen

Neue Corona-Regeln in NRW: Private Veranstaltungen (ohne Partys)

Inzidenz über 100 (Bundes-Notbremse): Nicht zulässig

Inzidenz unter 100: Nicht zulässig

Inzidenz unter 50: Im Außenbereich mit max. 100 Personen zulässig, in Innenräumen mit max. 50 Personen – jeweils mit negativem Testergebnis

Inzidenz unter 35: außen bis zu 250 Gäste ohne Test, innen bis zu 100 Gäste mit Test

Neue Corona-Regeln in NRW: Partys

Inzidenz über 100 (Bundes-Notbremse): Nicht zulässig

Inzidenz unter 100: Nicht zulässig

Inzidenz unter 50: Nicht zulässig

Inzidenz unter 35: außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste jeweils mit Test ohne Abstand

Neue Corona-Regeln in NRW: Großveranstaltungen und Feste

Inzidenz über 100 (Bundes-Notbremse): Nicht zulässig

Inzidenz unter 100: Nicht zulässig

Inzidenz unter 50: Nicht zulässig

Inzidenz unter 35: ab 01.09.: Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. bis zu 1.000 Besucher mit genehmigtem Konzept; wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: ohne Besucherbegrenzung

Neue Corona-Regeln in NRW: Messen/Märkte

Inzidenz über 100 (Bundes-Notbremse): Betrieb ist nicht zulässig

Inzidenz unter 100: Messen und Ausstellungen mit Personenbegrenzung und Hygienekonzept

Inzidenz unter 50: Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung, mit Test auch Kirmeselemente zulässig

Inzidenz unter 35: ab 01.09.: auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen ohne Test

Neue Corona-Regeln in NRW: Tagungen/Kongresse

Inzidenz über 100 (Bundes-Notbremse): Veranstaltung ist nicht zulässig

Inzidenz unter 100: Veranstaltung ist nicht zulässig

Inzidenz unter 50: außen und innen bis zu 500 Teilnehmer mit Test

Inzidenz unter 35: außen und innen bis zu 1.000 Personen mit Test

Neue Corona-Regeln in NRW: Ausgangssperre

Inzidenz über 100 (Bundes-Notbremse): Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr mit Ausnahmen

Inzidenz unter 100: keine Ausgangssperre

Inzidenz unter 50: keine Ausgangssperre

Inzidenz unter 35: keine Ausgangssperre

Neben den Lockerungen der Corona-Regeln verkündete die NRW-Landesregierung am Mittwoch (26. Mai) auch die Rückkehr zum Regelbetriebs in Kitas. Schon im Juni sollen die Einschränkungen in der Kindertagesbetreuung wegfallen.

Zurück zum Anfang