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Sofortprogramm für: Vom Coronavirus betroffene Unternehmen

Lipperreihe ist zwar klein, aber wir brauchen unsere Unternehmer und Freiberufler umso dringender. Deswegen hier wieder ein aktueller Tipp und viel Erfolg dabei.

Seit dem 3. April können KMU (inkl. Freiberufler) in dem Programm Förderung unternehmerischen Know-hows eine Förderung von bis zu 4.000 € für Beratungskosten beantragen. Hier findet ihr das Merkblatt zur Richtlinenergänzung.

Der Zuschuss beträgt 100 % der Beratungskosten und ein Eigenanteil ist nicht erforderlich. Die Umsatzsteuer wird nicht bezuschusst. Betroffene Unternehmen müssen zudem vor Antragstellung kein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen.

Gefördert wird ein breites Spektrum an Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragestellungen. Die Beratung muss sich auf durch die Corona-Krise hervorgerufene Schwierigkeiten beziehen. Der externe Berater kann beispielsweise helfen, neue Geschäftsfelder zu suchen, bestehendes Geschäft anzupassen und zu digitalisieren oder auch dabei unterstützen, Liquidität wiederherzustellen.

Alle wichtigen Informationen und den Ablauf der Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle findet ihr hier.

Unternehmen in Schwierigkeiten können eine Förderung erhalten für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Zusätzlich können Unternehmen in Schwierigkeiten zur Vertiefung der Maßnahmen einer Unternehmenssicherungsberatung eine weitere Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden.

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