Skip to content Skip to main navigation Skip to footer

Kurzfassung: Neue Corona-Erleichterungen

Ab Montag, den 15. Juni 2020, treten in NRW weitere Anpassungen der Corona-Schutzmaßnahmen in Kraft. Grundsätzliche Hygieneregelungen und Mund-Nasen-Bedeckung bleiben bestehen.

Die neuen, durch die Landesregierung erlassenen, Erleichterungen gelten vorerst bis zum 01. Juli 2020.

Kurzfassung im Einzelnen:

1. Veranstaltungen:

Erlaubt sind Veranstaltungen bis zu 100 Personen unter Auflagen:

  • Hygiene-Regelungen
  • Steuerung des Zutritts
  • Mindestabstand von 1,5 m
  • sowie Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer

Für mehr als 100 Personen gelten erweiterte Anforderungen:

  • Nur in Absprache mit der zuständigen Gesundheitsbehörde zulässig
  • Besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept
  • Erstellung eines Sitzplans mit Rückverfolgung – bei festen Sitzplätzen
  • Volksfeste bleiben weiterhin bis mind. zum 31. August untersagt.

Ausnahmen: bei privaten Festlichkeiten – unter Auflagen:

  • Jubiläen, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags- oder Abschlussfeiern mit:
  • höchstens 50 Teilnehmer*innen
  • Hygieneregeln und Rückverfolgung
  • bei diesen privaten Festlichkeiten kann auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden

2. Handel, Museen und Gastronomie:

  • im Handel, Museen, Ausstellungen sowie Zoos und Tierparks – Verringerung der Zutrittsbegrenzung von 10 Quardratmeter pro Person auf 7 Quardratmeter pro Person
  • Bars können nach geltenden Maßnahmen für Hygiene- und Infektionsschutzstandards wieder öffnen
  • Clubs und Diskotheken bleiben weiterhin geschlossen

3. Erholungs- und Freizeiteinrichtungen:

  • Grillen ist auf öffentlichen Plätzen wieder möglich
  • Floh- und Trödelmärkte können unter Auflagen eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes stattfinden
  • Freizeitparks, Schaustellerbetriebe ebenfalls unter Auflagen eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes und in Abstimmung der zuständigen Behörden
  • Erlebnis- und Spaßbäder, Wellnesseinrichtungen und Saunabetriebe unter Auflagen der Hygiene- und Infektionsschutzstandards

4. Sport:

  • Kontaktfreie Sportarten sind in geschlossenen Räumen für Gruppen bis zu 10 Personen wieder möglich – mit Rückverfolgbarkeit
  • Im Freien kann Kontaktsport in Gruppen bis zu 30 Personen stattfinden – mit Rückverfolgbarkeit
  • Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport sind unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes auch in geschlossenen Räumen wieder zulässig.
Zurück zum Anfang