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Gelockerte Corona-Auflagen

Die Bundesregierung will den Ländern weitgehend die Verantwortung für die Lockerungen der Corona-Beschränkungen überlassen. Abstands- und Hygieneregeln müssen weiter konsequent eingehalten werden.

Für alle Maßnahmen gilt, dass ab einer bestimmten Zahl von Neuinfektionen lokal oder regional neue Einschränkungen erlassen werden können. So soll ein erneuter Anstieg von Corona-Infizierten verhindert und Infektionsketten möglichst schnell unterbrochen werden.

  • Für die Gastronomie soll unter Auflagen, in einem Kooridor von 9. – 22. Mai, eine bundesweite kontrollierte Öffnung durchgeführt werden, um evtl. rechtzeitig zum Muttertag  unter strikten Hygieneauflagen zu öffnen. Vom 18. Mai an dürfen Gäste im Freien bewirtet werden. Eine Woche  später dürfen Restaurants auch die Innenräume öffnen, mit allen dazugehörigen Hygienemaßnahmen.
  • Ab 18. Mai sollen auch Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen öffnen.
  • Ab 11. Mai wird die Öffnung der Fitnessstudios unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneauflagen erlaubt.
  • Zum 25. Mai soll das z.Z. geltende Einreiseverbot für Touristen aus anderen Bundesländern aufgehoben werden. Damit wäre ein Pfingsturlaub an die Nord- und Ostsee oder an der Seenplatte wieder für alle Bundesbürger möglich.
  • Die 800 qm-Begrenzung für Geschäfte fällt – Steuerung des Zutritts und Vermeidung von Warteschlangen müssen erfüllt werden.
  • Alle Schulen sollen bis zu den Sommerferien den Unterrichtsbetrieb wieder aufnehmen und den Schülern schrittweise eine Rückkehr an den Schulen ermöglichen. Ein Normalbetrieb wird es erstmal noch nicht geben.
  • Der Sport und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freien Himmel soll unter Bedingungen erlaubt sein. (Personenabstand von 1,5 – 2 Meter, kontaktfreier Sport)
  • In Krankenhäuser und Pflegeheimen soll die Möglichkeit des wiederkehrenden Besuchs durch eine definierte Person ermöglicht werden.
  • Großveranstaltungen, Volksfeste, größere Sportveranstaltungen, Dorf-, Straßen- oder Schützenfeste sowie Kirmes bleiben weiterhin untersagt.
  • Für die Kinderbetreuung kann vom 11. Mai an eine erweiterte Notbetreuung eingeführt werden.
  • Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Zoos oder botanische Gärten können unter Auflagen wieder aufmachen.
  • Gottesdienste und Gebetsversammlungen sind unter Auflagen wieder zugänglich.

 

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