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Bundesregierung bringt in Corona-krise Sozialpaket auf den Weg

Hallo Lipperreihe, ich hoffe es geht allen gut und durch unsere gemeinsame Kommunikation können einige Probleme erleichtert werden. Probleme sind „selten“ so groß, wie wir glauben – oder besser gesagt: Sie sind „nur“ genauso groß, wie wir glauben.

Es ist ein erheblicher Fortschritt zu erkennen, dass das Schlimmste nicht das Ereignis selbst ist, sondern das Ereignis plus unsere kopflose Reaktion darauf. Denn dann haben wir gleich zwei Probleme, von denen eines vollkommen überflüssig ist. Also lasst uns gemeinsam handeln, kommentiert und erweitert die Hilfen die ihr kennt in der Dorffunk App, denn: „Viele wissen mehr als einer“!

Eine Link-Zusammenfassung für finanzielle Hilfen und Förderkredite der KfW-Bank, für Selbsttändige und Gründer haben wir bereits veröffentlicht, hier noch ein Tipp:

Der neue Gesetzentwurf sieht beispielsweise vor, dass die Zugangsbeschränkungen für Hartz IV gelockert werden. Unter anderem sollen für den Antrag auf Grundsicherung die Vermögensprüfung und die Überprüfung der Wohnungsgröße fürs erste wegfallen.

Das Bundesarbeitsministerium rechnet demnach in der Krise mit bis zu 1,2 Millionen zusätzlichen Beziehern der Grundsicherung. Laut dem Gesetzentwurf könnten „bis zu 700.000 der 1,9 Millionen Solo-Selbständigen und bis zu 300.000 der 1,6 Millionen Selbstständigen mit Angestellten für eine Antragstellung in Frage kommen“. Zusammen mit weiteren Anspruchsberechtigten wäre dann „eine maximale Größenordnung von 1,2 Millionen zugehenden Bedarfsgemeinschaften infolge der Corona-Krise und dieser Regelung möglich“.

Auf den Bundeshaushalt und die Kommunen könnten damit bei sechs Monaten Leistungs­bezug Mehrausgaben von rund 9,6 Milliarden Euro zukommen. Davon entfielen 7,5 Milliarden Euro auf den Bund und 2,1 Milliarden Euro auf die Kommunen.

Auch der Zugang zum Kinderzuschlag – maximal 185 Euro pro Monat – soll demnach stark vereinfacht werden. Das Einkommen der Eltern werde nicht mehr für die vergangenen sechs Monate geprüft, es reiche der Einkommensbescheid des letzten Monats vor Antragsstellung. Dies werde nach Berechnungen der Bundesregierung zu einmaligen Mehrausgaben von 200 Millionen Euro führen.

Um in der Corona-Krise Rentner aus dringend benötigten Berufen leichter zurückzuholen, will Heil außerdem die jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro auf 44.590 Euro anheben. Diese Regelung soll bis zum Jahresende 2020 befristet werden. © kna/aerzteblatt.de

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