Skip to content Skip to main navigation Skip to footer

Frist zur Stellungnahme zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Pflegeheim Schulstraße“ bis 2.6.2020

Der Entwurf zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohnen an
der Schulstraße in Oerlinghausen“ mit Begründung und die 5. Anpassung des Flächennutzungsplans im Wege der Berichtigung liegen mit allen planungsrechtlichen
Informationen in der Zeit vom


01.05.2020 – 02.06.2020


im Rathaus der Stadt Oerlinghausen, Fachbereich 4, Zimmer 16 bzw. 36, Rathausplatz
1, 33813 Oerlinghausen zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt Oerlinghausen abgegeben werden. Beispielsweise per Brief an „Stadt Oerlinghausen, Postfach 1344, 33806 Oerlinghausen“, per E-Mail an „info@oerlinghausen.de“, per Fax an „05202/493-93“ oder bei der genannten Auslegungsstelle schriftlich oder zur Niederschrift.

Bekanntmachung-2.-Offenlage-VEP-Wohnen-und-5.-Ae.-FNP

Zurück zum Anfang